Die CDU ist mit ihrer peinlichen Klage gegen den
Volksentscheid zu den Hamburger Energienetzen gescheitert. Gut! Jetzt können wir uns in Hamburg wieder den Sachargumenten bei der Rekommunalisierung zuwenden.
Trauriger Versuch der CDU, sich vor den Vattenfall-Karren zu spannen
und die offensichtliche Mehrheitsmeinung der HamburgerInnen unterdrücken
zu wollen. Seit mehr als 2 Jahren wird in der Stadt diskutiert, und 6
Monate vor dem Volksentscheid kommen der CDU Bedenken, ist klar.
Bleibt
noch die Frage zu beantworten, wer der klammen Hamburger CDU die von
Experten auf über 100 Tsd. Euro geschätzte Klage finanziert hat? Fragen
dazu beantwortet die CDU bisher nicht.
Hier die Pressemeldung des Bündnisses zu dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts:
Energienetze: Verfassungsklage der CDU nicht zulässig / Volksentscheid wird kommen!
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute die
CDU-Verfassungsklage gegen den geplanten Volksentscheid zur Rücknahme
der Energienetze in die Öffentliche Hand abgewiesen. Damit ist der Weg
für den Volksentscheid am 22. September 2013 frei.
Das Verfassungsgericht kommt zu dem einstimmigen Beschluss, dass die
Verfassungsklage unzulässig ist. Die CDU hatte im Dezember 2012
Verfassungsklage eingereicht, damit aber die Fristen für eine solche
Überprüfung nicht eingehalten. Mit seiner Entscheidung folgt das Gericht
der Auffassung der Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ, derzufolge
eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit in der Regel vor der zweiten
Stufe der Volksgesetzgebung, dem Volksbegehren, zu erfolgen hat. Das
Volksbegehren hatte UNSER HAMBURG – UNSER NETZ bereits im Juni 2011 mit
über 116.000 Unterschriften durchgeführt.
„Wir freuen uns über das grüne Licht für den Volksentscheid. Die
Hamburger Bürgerinnen und Bürger sind nun aufgefordert, über diese
zentrale Weichenstellung der Energiepolitik zu entscheiden. Kommunale
Netze sind gut für die Energiewende, und die Gewinne aus dem Netzbetrieb
verbleiben zudem in Hamburg“, so Manfred Braasch, Theo Christiansen und
Günter Hörmann, die Vertrauenspersonen von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.
UNSER HAMBURG UNSER NETZ wurde im Verfahren vor dem Hamburgischen
Verfassungsgericht durch Dr. Till Steffen von der Kanzlei elblaw
Rechtsanwälte vertreten.