Mittwoch, 27. März 2013

Vattenfall gegen die Demokratie

Zitat:
Vattenfall klagt wegen der endgültigen Abschaltung seiner beiden Atommeiler Krümmel und Brunsbüttel vor fast genau zwei Jahren. Allerdings nicht nur mittels eines transparenten, rechtsstaatlichen Verfahrens vor deutschen Gerichten wie RWE und Eon. Sondern auch vor dem ICSID, dem International Centre for Settlement of Investment Disputes, das der Weltbank angehört.

HIER geht es zum Bericht der BZ.

Dienstag, 5. März 2013

Energienetze: Verfassungsklage der CDU nicht zulässig, Volksentscheid wird kommen!



Die CDU ist mit ihrer peinlichen Klage gegen den Volksentscheid zu den Hamburger Energienetzen gescheitert. Gut! Jetzt können wir uns in Hamburg wieder den Sachargumenten bei der Rekommunalisierung zuwenden. Trauriger Versuch der CDU, sich vor den Vattenfall-Karren zu spannen und die offensichtliche Mehrheitsmeinung der HamburgerInnen unterdrücken zu wollen. Seit mehr als 2 Jahren wird in der Stadt diskutiert, und 6 Monate vor dem Volksentscheid kommen der CDU Bedenken, ist klar. Bleibt noch die Frage zu beantworten, wer der klammen Hamburger CDU die von Experten auf über 100 Tsd. Euro geschätzte Klage finanziert hat? Fragen dazu beantwortet die CDU bisher nicht.

Hier die Pressemeldung des Bündnisses zu dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts:
Energienetze: Verfassungsklage der CDU nicht zulässig / Volksentscheid wird kommen!
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute die CDU-Verfassungsklage gegen den geplanten Volksentscheid zur Rücknahme der Energienetze in die Öffentliche Hand abgewiesen. Damit ist der Weg für den Volksentscheid am 22. September 2013 frei.

Das Verfassungsgericht kommt zu dem einstimmigen Beschluss, dass die Verfassungsklage unzulässig ist. Die CDU hatte im Dezember 2012 Verfassungsklage eingereicht, damit aber die Fristen für eine solche Überprüfung nicht eingehalten. Mit seiner Entscheidung folgt das Gericht der Auffassung der Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ, derzufolge eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit in der Regel vor der zweiten Stufe der Volksgesetzgebung, dem Volksbegehren, zu erfolgen hat. Das Volksbegehren hatte UNSER HAMBURG – UNSER NETZ bereits im Juni 2011 mit über 116.000 Unterschriften durchgeführt.

„Wir freuen uns über das grüne Licht für den Volksentscheid. Die Hamburger Bürgerinnen und Bürger sind nun aufgefordert, über diese zentrale Weichenstellung der Energiepolitik zu entscheiden. Kommunale Netze sind gut für die Energiewende, und die Gewinne aus dem Netzbetrieb verbleiben zudem in Hamburg“, so Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter Hörmann, die Vertrauenspersonen von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.

UNSER HAMBURG UNSER NETZ wurde im Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht durch Dr. Till Steffen von der Kanzlei elblaw Rechtsanwälte vertreten.