Spiegel Online berichtet über das EWI Institut:
Das Institut ist eines der drei Institute, die gemeinsam das Gutachten erstellt haben, auf dessen Grundlage die Regierung ihr Programm zur Energiepolitik ausrichten möchte.
Nun weist der Spiegel nach, daß das EWI in erheblichem Umfang finanzielle Mittel seitens der 4 großen Atom-Energieerzeuger (EnBW, EON, RWE, Vattenfall) erhalten hat und erhält. Außerdem stehen sich diese Atom-Unternehmen und das Institut so nahe, daß Vertreter der Energieerzeuger Festreden zur Einweihung der neuen Räumlichkeiten des Instituts hielten. Und der Chef des EWI erhält in Form seiner Stiftungsprofessur direkte Zuwendungen dieser 4 (und noch weiterer) Energieerzeuger.
Ein Schelm, der hier von Abhängigkeit oder gegenseitigem Wohlwollen sprechen wollte …
Es sei die Frage erlaubt:
Wäre die Erstellung des Gutachtens gleichzusetzen mit einem Gerichtsverfahren, die beteiligten Institute gleichzusetzen mit dem Richter und die Energieerzeuger gleichzusetzen mit Angeklagten: Würde man bei einem Richter, dessen Haus die Angeklagten finanziert haben, bei dessen Hauseinweihung die Angeklagten eine Festrede halten und die den Richter während des Gerichtsverfahrens weiterhin Geld zukommen lassen, von Befangenheit sprechen?
Ja?
Naja, nicht so wichtig ... hier geht es ja nur um ein „neutrales“ Gutachten, das mitbestimmend ist für die künftige Energieversorgung dieses Landes.
link zum Artikel bei Spiegel Online:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/Regierungsgutachter steht Stromkonzernen nahe
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